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Woher kommen Sie?


Einreise nach Österreich

Bitte wenden Sie sich in allen Visumsangelegenheiten an die österreichische Vertretung oder an eine ActiLingua Agentur/Representative in Ihrem Land, die Sie über die aktuellen Bestimmungen informieren kann. Als Orientierungshilfe haben wir einige allgemeine Informationen für Sie recherchiert.

Ohne Visum

  • Einreise ohne Visum: EU-Staaten (inkl. neue EU Mitglieder), Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz.Serbien, Mazedonien und Montenegro können ohne Visum mit dem biometrischen Pass einreisen.

  • Einreise bis zu 3 Monaten ohne Visum:


    Argentinien Hong Kong (BNO, CI) Paraguay
    Australien Israel Rumänien
    Bolivien Kanada Singapur
    Brasilien Kroatien Südkorea
    Bulgarien Malaysien U.S.A.
    Chile Mexiko Uruguay
    Costa Rica Neuseeland Venezuela
    Guatemala Nicaragua
    Honduras Panama

  • Einreise bis zu 6 Monaten ohne Visum: Japan.

    Mit Visum

    • Einreise mit Visum:
      Bosnien Korea Taiwan
      China Mazedonien Türkei
      Faröer-Inseln Russland Hong Kong
      GUS-Staaten Serbien usw.
      Grönland Ukraine  

    >> Nähere Informationen: GUS Staaten/Russland/Ukraine 
    >> Nähere Informationen: Türkei 


    Wichtig!

    • Visa können nur vom Ausland aus beantragt werden.
    • Es ist nicht möglich ein Visum in Österreich zu verlängern.
    • Es ist nicht möglich nach sichtvermerksfreier Einreise oder nach Einreise mit einem Touristenvisum C um eine Aufenthaltserlaubnis anzusuchen. Ausgenommen davon sind u.a. amerikanische Staatsbürger. (Die diesbezüglichen Bestimmungen erfragen Sie bitte bei der österreichischen Vertretung in Ihrem Land).
    Visum C – Schengen Touristenvisum für einen kurzen Aufenthalt (bis zu 3 Monaten).

    Unterlagen für Visum C:
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Aktuelle/s Passfoto(s) im Original
    • Gültiger Reisepass
    • Hin- und Rückreiseticket oder Reservierung
    • Ev. Einladung
    • Bestätigung über Gehalts,- Pensions- und sonstige Ein-künfte, Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers
    • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Bankauszug, Kreditkarten, o.ä.)
    • Für die Reisedauer alle Risiken abdeckende Kranken- und Unfallversicherung
    • Für Studierende: Studentenausweis + dessen Kopie, Bestätigung der Universität bzw. der Hochschule + Übersetzung
    • Für Schüler: Bestätigung von der Schule + Übersetzung
    • Für allein reisende Minderjährige: Einverständniserklärung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten
    Für weitere Information in allen Visumsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die österreichische Vertretung (Botschaft, Konsulat) in Ihrem Land, die Sie über die aktuellen Bestimmungen informieren kann. Eine Liste aller österreichischen Vertretungen finden Sie auf den Seiten des österreichischen Außenministeriums (http://www.bmeia.gv.at).


    Einladung - „Visa support letter“

    • Bezahlen Sie den Gesamtbetrag und die Visa-Unterstützung von EUR 100. Weiteres senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Passes. ActiLingua sendet dann per Fax oder Post eine Kursbestätigung an die Visumsabteilung der österreichischen Botschaft in Ihrem Land und an Sie.
    • Sollte Ihnen kein Visum bewilligt werden, refundieren wir den bezahlten Gesamtbetrag abzüglich EUR 198.- Bearbeitungsgebühr (gegen Vorlage der schriftlichen Bestätigung der Botschaft).
    • Express-Post: Wenn Sie Originalbestätigungen und Einladungen („Visa Support Letter“) benötigen, können wir Ihnen diese Unterlagen per Express-Post für einen zusätzlichen Betrag von EUR 60 zuschicken.
    • Nach Erhalt Ihrer Zahlung senden wir Ihnen den Voucher mit der Adresse Ihrer Unterbringung.
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