Die Staatsbürger von Russland, Ukraine und anderen GUS-Staaten (Armenien,
Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan,
Turkmenistan, Usbekistan) brauchen für die Einreise nach Österreich
ein Visum.
(Information auf Russisch)
Vorteil: in den meisten Fällen ist kein persönliches Interview für das
Visum notwendig!
Wichtig!
- Visa können nur vom Heimatland aus beantragt oder verlängert werden.
- Visaanträge sollten mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt gestellt werden.
Visum C - Schengen-Touristenvisum für einen kurzen Aufenthalt (bis max. 90 Tage pro 6 Monate)
Visum D - Österreichisches
Visum für Studenten/Sprachkursstudenten
Für Sprachkursstudenten und Studierende werden Visa D für 3 bis 6 monatige
Deutschkurse in Österreich ausgestellt.
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• Ausgefülltes Antragsformular
• 2 aktuelle Passfotos in Farbe (ICAO Standard, 3x4 cm)
• Gültiger Reisepass (gültig mindestens 3,5 Monate nach Ablauf des beantragtes Visums), unterschrieben und Kopie des Reisepasses (alle Seiten)
• Hin- und Rückreiseticket oder Reservierung: Kopie
• Einladung bzw. Verpflichtungserklärung per Fax (Russland) bzw. Kursbestätigung im Original per Post (Ukraine)
• Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers auf dem Firmenformular mit der Angabe der Position, Bestätigung über Gehalts-, Pensions- und sonstige Einkünfte + deutsche Übersetzung
• Für die Reisedauer alle Risiken abdeckende Kranken- und Unfallversicherung (im Original): (Liste der anerkannten Versicherungen bei Österreichischen Botschaften)
• Für Studierende: Studentenausweis + dessen Kopie, Bestätigung der Universität bzw. der Hochschule
• Für allein reisende Minderjährige:
• Original der Einverständniserklärung beider Eltern, bzw. Sorgeberechtigten in beglaubigter deutscher Übersetzung + deren Kopie;
• Geburtsurkunde + deren Kopie;
• Reisepasskopien der Eltern
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Kursteilnehmer, die eine „Verpflichtungserklärung“ für ihren
Visumsantrag benötigen, müssen folgende Zahlung leisten:
• Gesamtbetrag der Kurskosten und der Unterkunft
• EUR 100,00 Visumsgebühr
• Nach Erhalt einer Kopie des Passes sowie der Zahlung auf unserem Konto, sendet ActiLingua dann eine Verpflichtungserklärung per Post.
• Gerne senden wir Ihnen auch die Einladung, Verpflichtungserklärung und Versicherungsdokumente im Original per Express-Post (DHL) für einen zusätzlichen Betrag von EUR 60 zu.
• Der Voucher mit der Unterbringungsadresse wird nach Eingang des Gesamtbetrages auf unserem Konto an Sie
versendet.
• Sollte kein Visum bewilligt werden, refundieren wir bis 14 Tage vor Ankunft die Zahlung abzüglich EUR 198,- Bearbeitungsgebühr (gegen Vorlage der schriftlichen Bestätigung der Botschaft). Danach gelten unsere Stornobedingungen.
Österreichische Botschaft in Russland
Adresse: Starokonjuschennyi Per. 1
119034 MOSKAU
Tel: (+7 / 495) 502 95 16, 502 95 12, 502 95 18
Konsulat, (+7 / 495) 502 95 17, 502 95 15, 502 95 14, 502 95 13
Telefax: (+7 / 495) 937 42 69
E-Mail: moskau-ob@bmeia.gv.at
Öffnungszeiten: 9.00 - 13.00
Amtsbereich: Belarus, Russische Föderation
Konsularbezirk: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan,
Kirgisien, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan
Honorargeneralkonsulat in St. Petersburg
Ul. Furschtadtskaja 43, kw. 1
191123 ST. PETERSBURG
Tel.: (+7 812) 275 05 02, 275 04 96, 272 41 17
Österreichische Botschaft in der Ukraine
Adresse: Ivana Franka 33
01030 KIEW
Tel: (+380 / 44) 244 39 42, (+380 / 44) 220 57 59
Telefax: (+380 / 44) 230 23 52, (+380 / 44) 227 54 65
E-Mail: oebkiev.kultur@utel.net.ua, oebkiev.konsulat@utel.net.ua, kiew-ob@bmeia.gv.at
Öffnungszeiten: 9.30 - 12.30
Amtsbereich: Ukraine
Informationen vom Oktober 2010.





